Fragen zur Rezeptbelieferung
Welche Felder auf dem Rezept darf ich ändern?
Ein Rezept darf (als Privatrezept) beliefert werden, wenn es den Vorgaben der AMVV § 2 (1) entspricht. Zu Lasten der Krankenkasse muss ein Muster-16-Rezept nach GKV-Rahmenvertrag zusätzliche Daten enthalten.
Pflichtangaben nach §2 AMVV sind:
der Name des Patienten und sein Geburtsdatum, um ihn zweifelsfrei zu identifizieren
die Daten des Arztes, um ihn zweifelsfrei zu identifizieren,und vor allem die eigenhändige Unterschrift des Arztes
das Ausstellungsdatum der Verordnung, um die Gültigkeit zu überprüfen (Gültigkeit eines Privatrezepts 3 Monate)
ein (möglichst eindeutig) verordnetes Arzneimittel (ohne Angabe der Packungsgröße kleinste im Handel befindliche Packung).
Erlaubte Ergänzungen nach §2 AMVV (4) - (6a)
Geburtsdatum des Patienten
Ausstellungsdatum der Verordnung (nur wenn es fehlt, es darf nicht geändert werden!)
Darreichungsform
Gebrauchsanweisung bei Rezepturarzneimittel
Vorname und/oder Telefonnummer des Arztes (nicht aber die geamte Adresse - hier muss die Praxis einen Stempel ergänzen)
Muster-16-Rezept nach GKV-Rahmenvertrag
Ein Muster-16-Rezept der GKV muss entsprechend dem GKV-Rahmenvertrag ausgestellt sein, dh vor allem:
Um den Patienten eindeutig zu identifizieren, benötigen wir Name des Patienten und Geburtsdatum und Versichertennummer (Ausnahme Neugeborene, hier ist noch keine Versichertennummer erteilt, Name, Adresse, Geburtsdatum reicht aus).
Um den Kostenträger eindeutig zu kennen (und ihre Rabattverträge zu berücksichtigen), benötigen wir Name der Krankenkasse und Kassen-Nr. Diese dürfen wir, wenn wir sie beim Patienten erfragen können, ergänzen.
Um den Arzt eindeutig zuzuordnen, benötigt die Krankenkasse Betriebsstätten-Nummer (BSNR) und Arztnummer (LANR). Diese dürfen wir, wenn wir sie ermitteln können, ergänzen. Wenn nicht, bleibt unser Zahlungsanspruch bestehen.
Der Versichertenstatus (1 Selbst- versichert, 3 - Familien-versichert, 5 Rentner) spielt für uns bei einem normalen Rezept keine Rolle. Bei einem Entlassrezept muss hier der Versichertenstatus 4 stehen.
Korrekturen, die zwingend durch den Arzt erfolgen:
fehlende Unterschrift des Arztes
fehlender Adressstempel des Arztes
Änderung des Ausstellungsdatums
Unklarheiten zum abzugebenden Arzneimittel
Setzen oder Löschen des Aut-idem-Kreuzes
falsche oder fehlende Bezeichnung der Krankenkasse
Zurück zu Fragen aus der Apotheke