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Fragen zur Rezeptbelieferung

Welche Felder auf dem Rezept darf ich ändern?

Ein Rezept darf (als Privatrezept) beliefert werden, wenn es den Vorgaben der AMVV § 2 (1) entspricht. Zu Lasten der Krankenkasse muss ein Muster-16-Rezept nach GKV-Rahmenvertrag zusätzliche Daten enthalten.

Pflichtangaben nach §2 AMVV sind:

  • der Name des Patienten und sein Geburtsdatum, um ihn zweifelsfrei zu identifizieren

  • die Daten des Arztes, um ihn zweifelsfrei zu identifizieren,und vor allem die eigenhändige Unterschrift des Arztes

  • das Ausstellungsdatum der Verordnung, um die Gültigkeit zu überprüfen (Gültigkeit eines Privatrezepts 3 Monate)

  • ein (möglichst eindeutig) verordnetes Arzneimittel (ohne Angabe der Packungsgröße kleinste im Handel befindliche Packung).

Erlaubte Ergänzungen nach §2 AMVV (4) - (6a)

  • Geburtsdatum des Patienten

  • Ausstellungsdatum der Verordnung (nur wenn es fehlt, es darf nicht geändert werden!)

  • Darreichungsform

  • Gebrauchsanweisung bei Rezepturarzneimittel

  • Vorname und/oder Telefonnummer des Arztes (nicht aber die geamte Adresse - hier muss die Praxis einen Stempel ergänzen)

Muster-16-Rezept nach GKV-Rahmenvertrag

Ein Muster-16-Rezept der GKV muss entsprechend dem GKV-Rahmenvertrag ausgestellt sein, dh vor allem:
Um den Patienten eindeutig zu identifizieren, benötigen wir Name des Patienten und Geburtsdatum und Versichertennummer (Ausnahme Neugeborene, hier ist noch keine Versichertennummer erteilt, Name, Adresse, Geburtsdatum reicht aus).
Um den Kostenträger eindeutig zu kennen (und ihre Rabattverträge zu berücksichtigen), benötigen wir Name der Krankenkasse und Kassen-Nr. Diese dürfen wir, wenn wir sie beim Patienten erfragen können, ergänzen.
Um den Arzt eindeutig zuzuordnen, benötigt die Krankenkasse Betriebsstätten-Nummer (BSNR) und Arztnummer (LANR). Diese dürfen wir, wenn wir sie ermitteln können, ergänzen. Wenn nicht, bleibt unser Zahlungsanspruch bestehen.
Der Versichertenstatus (1 Selbst- versichert, 3 - Familien-versichert, 5 Rentner) spielt für uns bei einem normalen Rezept keine Rolle. Bei einem Entlassrezept muss hier der Versichertenstatus 4 stehen.

Korrekturen, die zwingend durch den Arzt erfolgen:

  • fehlende Unterschrift des Arztes

  • fehlender Adressstempel des Arztes

  • Änderung des Ausstellungsdatums

  • Unklarheiten zum abzugebenden Arzneimittel

  • Setzen oder Löschen des Aut-idem-Kreuzes

  • falsche oder fehlende Bezeichnung der Krankenkasse

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"Lernen ist Erfahrung. Alles andere ist einfach nur Information." (Albert Einstein)